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"Der
Administrator muss den Nachlass des Erblassers abwickeln und
die Nachlasswerte an die Personen verteilen, die aufgrund
einer letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen Erbfolge
Anspruch auf sie haben."
(Mark Halliwell, 1996, Distribution on Intestacies, F.T. Law
and Tax, Seite 39 ff).
Bevollmächtigter
Der Nachlassverwalter ("Administrator" bzw. "Administratrix"
in der weiblichen Form) handelt als Rechtsnachfolger des Nachlasses.
Hierzu hat er vom Gericht eine Bestellungsurkunde zum Nachlassverwalter
("Grant of Letters of Administration") erhalten.
Im Normalfall beauftragt er einen Rechtsanwalt, damit dieser
für ihn den Nachlass verwaltet.
Aufgabe
Der Nachlassanwalt beginnt mit der Nachlassverwertung (d.h.
er verkauft die einzelnen Nachlasswerte, um am Schluss Geld
übrig zu haben) und begleicht dann etwaige Verbindlichkeiten
(Schulden, Steuern und Kosten). Dann erstellt er eine Nachlassbilanz,
aus der hervorgeht, wieviel für die Erbberechtigten zur
Verfügung steht, bevor er letztendlich sicherstellt,
dass alle erbberechtigten Personen ihren Anteil erhalten.
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